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 | Osterfeuertipps |
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Die Feuerwehren des Landkreises Harburg zeigen Sicherheitstipps für ein gelungenes Osterfeuer auf
Landkreis Harburg Jahr für Jahr sind sie von großer Beliebtheit bei Bürgern im gesamten Bundesgebiet : Die Osterfeuer. Allein im Landkreis Harburg pilgern jährlich zehntausende Menschen zu den Tradtitionsfeuern, die zumeist von den örtlichen Freiwilligen Feuerwehren ausgerichtet werden. Jahr für Jahr jedoch kommt es aber trotz aller Sicherheitsmaßnahmen auch bei Osterfeuern zu Unglücksfällen unterschiedlichster Art, und Feuerwehren und Rettungsdienste müssen oft schnell und massiv auf diese Unglücksfälle reagieren. Vom Brand durch Funkenflug über Verbrennungen bis hin zu internistischen Erkrankungen aufgrund unsachgemäßen Umgang mit Alkohol werden die Hilfskräfte gefordert. Um ein solches Risiko weitestgehend zu vermeiden, geben die Feuerwehren des Landkreises Harburg für alle Betreiber von Osterfeuern nachfolgendend einige Sicherheitstipps :
Bevor ein Osterfeuer überhaupt steigen und zu einem Partyspaß für die ganze Familie werden kann, muss dieses erst einmal bei der örtlich zuständigen Behörde, in den meisten Fällen den Ordnungsämtern von Stadt, Gemeinde oder Landkreis angemeldet werden. Sollte ein Feuer nicht angemeldet sein, kann es durchaus sein, dass die Feuerwehr beim Betreiber eines nicht angemeldeten Osterfeuers auftaucht und dieses ablöscht. Das wird dann doppelt teuer, denn dieser Feuerwehreinsatz muss natürlich bezahlt werden.Bevor der aufgeschichtete Buschberg angezündet wird, muss er noch einmal komplett umgeschichtet werden, denn gerade Kleinlebewesen wie Vögel oder Insekten aller Art finden dort ein ideales Zuhause.Unter keinen Umständen sollten Brandbeschleuniger irgendeiner Art, z.B. Spiritus oder Benzin als Zündmaterial für das Osterfeuer verwendet werden.Für das Osterfeuer selbst ist für eine möglichst saubere Umwelt ausschließlich unbehandeltes Holz, Busch, Äste und Baumschnitt zu verwenden. Abfälle wie Autoreifen, Plastiktüten u.ä. haben generell nichts auf dem Osterfeuer zu suchen !Ein offenes Feuer wie das Osterfeuer muss grundsätzlich unter Aufsicht abgebrannt werden. Dabei ist vor allem auf eventuellen Funkenflug zu achten, der für die Nachbarschaft ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellt. Sollten durch die Funken größerer Gefährdungen auftreten, ist das Feuer zu löschen, ggf. mit Hilfe der örtlichen Feuerwehr.Bei Osterfeuer ist unbedingt ein Sicherheitsabstand einzuhalten, Häuser oder bewohnte Gebiete sollten ebenso wie Straßen mindestens 100 Meter entfernt liegen.Besonders Kinder sollten beim Feuer ( Stichwort : Faszination Feuer ) nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.Personen, die bereits Alkohol genossen haben, sollten nicht allzu dicht an den brennenden Buschhaufen herantreten, die Gefahr von Verbrennungen und Inhalationstraumen ist stets gegeben !Bei starken Windböen oder gar einem Sturm sollte ein Anzünden des Osterfeuers generell sehr sorgfältig überdacht werden ! Ggf. kann das Osterfeuer aufgrund des Windes im Vorwege abgesagt werden.Unbedingt sind Rettungswege für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei freizuhalten.Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, einem Unfall oder einer Erkrankung gekommen sein, sofort unter der Notrufnummer 112 Hilfe durch die Feuerwehr und/oder den Rettungsdienst anfordern. Dabei angeben, was passiert ist, wo es passiert ist, was brennt, wie viele Verletzte sind ! Zögern sollte keiner, Hilfe zu holen, denn alle Kräfte sind rund um die Uhr einsatzbereit für den Bürger !!!Falls die Möglichkeit besteht, Verbrennungen sofort mit ausreichend Wasser kühlen und/oder bei Erkrankungen Sofortmaßnahmen am Unfallort anwenden.
Die Feuerwehren des Landkreises Harburg wünschen bei Einhaltung aller Sicherheitstipps allen Bürgern des Landkreises Harburg ein schönes Osterfest.
Matthias Köhlbrandt - Kreispressewart -
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