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 | Funkausbildung |
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Funklehrgang
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Sprechfunklehrgang
Der Sprechfunk gewinnt in der Feuerwehr immer mehr an Bedeutung. Er sorgt für eine reibungslose Verständigung zwischen den Einsatzkräften untereinander und mit der Rettungsleitstelle. Das Errichten und Betreiben von Sprechfunk-Betriebsstellen unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Auch bei der Abwicklung des Sprechfunkverkehrs sind bestimmte Regeln einzuhalten.
Der Lehrgangsteilnehmer erhält in diesem Lehrgang die notwendigen Grundkenntnisse und Fertigkeiten, als Sprechfunker der Feuerwehr Nachrichten zu übermitteln. Die korrekte Übermittlung unter Einhaltung der Funkdisziplin, sowie der sichere Umgang mit der zur Verfügung stehenden Technik sind besonders bei größeren Einsätzen von herausragender Bedeutung.
Der Lehrgang Sprechfunk ist mit seinen 19 Unterrichtsstunden für das Weiterkommen in der Feuerwehr mit einer der wichtigsten. So ist die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang Bedingung für weiterführende Lehrgänge der Führungsebene.
An der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) finden pro Jahr sechs Sprechfunklehrgänge mit je 25 Teilnehmern aus dem gesamten Kreisgebiet statt.
Voraussetzungen
Für den Besuch des Lehrgangs ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann I bzw. Grundlehrgang Voraussetzung. Dieses wird am ersten Abend durch die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung kontrolliert!
Unterrichte
Die Unterrichtseinheiten finden im Lehrsaal der FTZ statt. Fehlstunden werden nicht zugelassen.
Woche 1 Uhrzeit Montag 19:00 – 22:00 BOS, DV 810.3 Donnerstag 19:00 – 22:00 Abwicklung Sprechfunkverkehr, Kartenkunde Sonnabend 08:00 – 16:00 Physikalische Grundlagen, Gerätekunde, Besonderheiten im LK Harburg, Gewöhnungsübungen, 4m-Funkübung, Besichtigung der Rettungsleitstelle
Woche 2 Uhrzeit Montag 19:00 – 22:00 2m-Funkübung, 2 und 4m-Funkübung Donnerstag 19:00 – 22:00 Praktische und schriftliche Prüfung
(Änderungen vorbehalten)
Theorie
Hier werden die unbedingt notwendigen rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge im Bereich Sprechfunk und die Zusammenarbeit aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vermittelt. Die Ausbildung stützt sich hierbei auf die Dienstvorschrift DV 810.3, welche sich mit dem gesamten Bereich des Sprechfunks befasst. Weitere Themen sind u.a. Kartenkunde, Gerätekunde, Abwicklung des Sprechfunkverkehrs und physikalische Grundlagen. Die Besichtigung der Rettungsleitstelle in Winsen rundet den theoretischen Lehrgangsteil ab.
Praxis
Zum Erlernen der Funksprache und dem Vertiefen des Umgangs mit den verschiedenen Funkgerätetypen dienen zahlreiche Übungen. Hierzu stehen uns der ELW 2 des Landkreises Harburg und sechs ELW bzw. MTW aus den Gemeinden zur Verfügung. Die Lehrgangsteilnehmer werden dann in kleinen Gruppen zusammengeführt und auf die einzelnen Fahrzeuge verteilt, auf denen sich dann auch jeweils ein Ausbilder befindet.
Abnahme
Die Abnahme des Lehrgangs erfolgt nach den Vorschriften des Landes Niedersachsen in drei Schritten. Übungsdienst, schriftliche Arbeiten und mündliche Abnahme.
Ausbilder
Derzeit sind die nachfolgenden Kameraden für die Ausbildung zuständig:
Helmut Aldag FF Dibbersen Helmut Backhaus FF Meckelfeld Thomas Fels FF Buchholz Jens Meyer FF Gödenstorf Martin Ohl FF Maschen Sarah Preuß FF Jesteburg Karsten Riebesell FF Welle Peter Riecken FF Marxen Andreas Soboth FF Buchholz Nikolaj Stender FF Rübke André Varju FF Elstorf Michael Warnke FF Meckelfeld
Alle Kameraden bilden ehrenamtlich aus und haben sich über den Besuch der geforderten Lehrgänge qualifiziert. Zur fortlaufenden Weiterbildung gehört neben dem Selbststudium und der Umsetzung der gültigen Landesvorschriften auch der Erfahrungsaustausch mit Ausbilderkameraden aus anderen Landkreisen.
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