Funkausbildung

Funklehrgang

Sprechfunklehrgang

Der Sprechfunk gewinnt in der Feuerwehr immer mehr an Bedeutung. Er sorgt für eine reibungslose Verständigung zwischen den Einsatzkräften untereinander und mit der Rettungsleitstelle. Das Errichten und Betreiben von Sprechfunk-Betriebsstellen unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Auch bei der Abwicklung des Sprechfunkverkehrs sind bestimmte Regeln einzuhalten.

Der Lehrgangsteilnehmer erhält in diesem Lehrgang die notwendigen Grundkenntnisse und Fertigkeiten, als Sprechfunker der Feuerwehr Nachrichten zu übermitteln. Die korrekte Übermittlung unter Einhaltung der Funkdisziplin, sowie der sichere Umgang mit der zur Verfügung stehenden Technik sind besonders bei größeren Einsätzen von herausragender Bedeutung.

Der Lehrgang Sprechfunk ist mit seinen 19 Unterrichtsstunden für das Weiterkommen in der Feuerwehr mit einer der wichtigsten. So ist die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang Bedingung für weiterführende Lehrgänge der Führungsebene.

An der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) finden pro Jahr sechs Sprechfunklehrgänge mit je 25 Teilnehmern aus dem gesamten Kreisgebiet statt.



Voraussetzungen

Für den Besuch des Lehrgangs ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann I bzw. Grundlehrgang Voraussetzung. Dieses wird am ersten Abend durch die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung kontrolliert!



Unterrichte

Die Unterrichtseinheiten finden im Lehrsaal der FTZ statt. Fehlstunden werden nicht zugelassen.

Woche 1 Uhrzeit
Montag 19:00 – 22:00 BOS, DV 810.3
Donnerstag 19:00 – 22:00 Abwicklung Sprechfunkverkehr, Kartenkunde
Sonnabend 08:00 – 16:00 Physikalische Grundlagen, Gerätekunde,
Besonderheiten im LK Harburg,
Gewöhnungsübungen, 4m-Funkübung,
Besichtigung der Rettungsleitstelle

Woche 2 Uhrzeit
Montag 19:00 – 22:00 2m-Funkübung, 2 und 4m-Funkübung
Donnerstag 19:00 – 22:00 Praktische und schriftliche Prüfung

(Änderungen vorbehalten)







Theorie

Hier werden die unbedingt notwendigen rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge im Bereich Sprechfunk und die Zusammenarbeit aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vermittelt. Die Ausbildung stützt sich hierbei auf die Dienstvorschrift DV 810.3, welche sich mit dem gesamten Bereich des Sprechfunks befasst. Weitere Themen sind u.a. Kartenkunde, Gerätekunde, Abwicklung des Sprechfunkverkehrs und physikalische Grundlagen. Die Besichtigung der Rettungsleitstelle in Winsen rundet den theoretischen Lehrgangsteil ab.



Praxis

Zum Erlernen der Funksprache und dem Vertiefen des Umgangs mit den verschiedenen Funkgerätetypen dienen zahlreiche Übungen. Hierzu stehen uns der ELW 2 des Landkreises Harburg und sechs ELW bzw. MTW aus den Gemeinden zur Verfügung. Die Lehrgangsteilnehmer werden dann in kleinen Gruppen zusammengeführt und auf die einzelnen Fahrzeuge verteilt, auf denen sich dann auch jeweils ein Ausbilder befindet.



Abnahme

Die Abnahme des Lehrgangs erfolgt nach den Vorschriften des Landes Niedersachsen in drei Schritten. Übungsdienst, schriftliche Arbeiten und mündliche Abnahme.



Ausbilder

Derzeit sind die nachfolgenden Kameraden für die Ausbildung zuständig:

Helmut Aldag FF Dibbersen
Helmut Backhaus FF Meckelfeld
Thomas Fels FF Buchholz
Jens Meyer FF Gödenstorf
Martin Ohl FF Maschen
Sarah Preuß FF Jesteburg
Karsten Riebesell FF Welle
Peter Riecken FF Marxen
Andreas Soboth FF Buchholz
Nikolaj Stender FF Rübke
André Varju FF Elstorf
Michael Warnke FF Meckelfeld

Alle Kameraden bilden ehrenamtlich aus und haben sich über den Besuch der geforderten Lehrgänge qualifiziert. Zur fortlaufenden Weiterbildung gehört neben dem Selbststudium und der Umsetzung der gültigen Landesvorschriften auch der Erfahrungsaustausch mit Ausbilderkameraden aus anderen Landkreisen.